Am 3. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Verbände erneut aufgefordert, eine Stellungnahme zur Empfehlung der Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets abzugeben. Dies betrifft die Frage, ob der künftige freiwillige Standard identisch mit der bestehenden Empfehlung EU 2025/1710 (Anhang I) sein soll oder davon abweichen soll.
Unsere Vorstände Ulrich Beck, Dr. Sandra Reich und Prof. Dr. Jens Poll haben sich Zeit genommen für eine Stellungnahme zu den VSME-Fragen der Kommission.
Der Grundtenor ist positiv, ein praxisorientierter Standard auf Basis klarer und weniger Kennzahlen für KMU wird begrüßt, ebenso die Schließung der Lücke zwischen CSRD-Scope und Omnibus-I-Paket unter Berücksichtigung des Aufwands. Gleichwohl werden Verbesserungen gefordert, etwa bei Definitionen (z. B. Unternehmenspolitik inkl. Lobbying) und Zuordnung von Inhalten (z. B. C8 als transitorische Risiken im Klima/Umwelt-Bereich). fea begleitet den Prozess gerne weiter und steht für Austausch zur Verfügung.
Laden Sie sich gerne die komplette Stellungnahme.