Am 9. Dezember 2025 wurde das sog. Omnibus-I-Paket hinsichtlich bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Sorgfaltspflichten von Unternehmen politisch geeinigt. Das Omnibus-I Paket sieht auch eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor.
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten am 17. Dezember 2025 um Stellungnahme zu den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeiteten ESRS gebeten. Die Draft Simplified ESRS der EFRAG sind hier abrufbar.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab Gelegenheit, bis zum 16. Januar 2026 zu den Draft Simplified ESRS der EFRAG Stellung zu nehmen.
Unsere Vorstände Dr. Sandra Reich und Prof. Dr. Jens Poll haben sich Zeit genommen für eine Stellungnahme zu den vereinfachten ESRS-Entwürfen der EFRAG.
Der Grundtenor ist positiv, die beabsichtigten Vereinfachungen und die Reduzierung des Berichtsumfangs nach CSRD/ESRS werden begrüßt. Ebenso unterstützt werden die Fokussierung auf finanziell wesentliche Aspekte sowie auf Chancen und Risiken, die die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, seine Finanzierung und Investoren betreffen. Es gibt jedoch auch Vorbehalte, die in konkret formulierten Verbesserungsvorschlägen dargelegt sind. Die entscheidende Bewährungsprobe steht noch bevor…
Laden Sie sich gerne die komplette Stellungnahme.
