Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU)2025/794 geänderten Fassung
Das parlamentarische Verfahren zu dem vom Bundeskabinett am 24. Juli 2024 beschlossenen Umsetzungsgesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/12787) konnte aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Mit dem erneuten Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer unionsrechtlichen Verpflichtung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schnellstmöglich nachkommt. Das Vorhaben ist sehr eilbedürftig. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (ABI, L 322 vom 16. 12.2022, S. 15, sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive, im Folgenden CSRD) ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. Die Europäische Kommission hat im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Der fea Fachvorstand hatte die Möglichkeit sich zum Referentenentwurf zu äußern.
Die Stellungnahme lesen Sie hier: