Alle 16 Bundesländer haben vereinbart, Steuerberater zur Meldung von ihnen entwickelten bzw. betreuten steuerlichen Gestaltungen, mit denen die Ertragssteuerbelastung gesenkt wird, an die Finanzverwaltung zu verpflichten. Damit soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, schneller reagieren zu können. Wohlgemerkt: es handelt sich um legale Gestaltungen!
Lesen Sie den ganzen Artikel unter: >> manager-magazin.de