FISG vom Bundestag verabschiedet – aktuelles Infomaterial

Das FISG wird für alle Financial Experts wichtige Veränderungen im Rahmen der Corporate Governance und Abschlussprüfung mit sich bringen und könnte bereits am 01. Juli 2021 in Kraft treten. Unter anderem werden Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet sein, welchem mindestens zwei Finanzexperten beisitzen. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschussvorsitzende ein direktes Auskunftsrecht bei den Leitern der Zentralbereiche der Gesellschaft und die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird ausgeweitet.

Finden Sie hier das Infomaterial unserer Fördermitglieder KPMG  , Deloitte , BDO und Warth&Klein Grant Thornton

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom 26.2.2025

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihren ersten Omnibus-Vorschlag präsentiert. Die Vorschläge sollen u.a. zwei EU-Richtlinien (CSRD und CSDDD) ändern und insbesondere vereinfachen, um