Das FISG wird für alle Financial Experts wichtige Veränderungen im Rahmen der Corporate Governance und Abschlussprüfung mit sich bringen und könnte bereits am 01. Juli 2021 in Kraft treten. Unter anderem werden Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet sein, welchem mindestens zwei Finanzexperten beisitzen. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschussvorsitzende ein direktes Auskunftsrecht bei den Leitern der Zentralbereiche der Gesellschaft und die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird ausgeweitet.
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