Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom 26.2.2025

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihren ersten Omnibus-Vorschlag präsentiert. Die Vorschläge sollen u.a. zwei EU-Richtlinien (CSRD und CSDDD) ändern und insbesondere vereinfachen, um die regulatorischen Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu senken.

Hier die wichtigsten Inhalte:

  • Der Anwendungsbereich zur Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD soll um rund 80% reduziert und demjenigen der CSDDD angenähert werden. Hiernach soll die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten beschränkt werden. Die Anwendbarkeit auf die bereits nach der NFRD verpflichteten Unternehmen soll unverändert bleiben.
  • Für Unternehmen, die selbst nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, will die EU-Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem von der EFRAG entwickelten Standard für KMU (VSME) basiert.
  • Die EU-Kommission will innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung des Omnibus-Vorschlags den delegierten Rechtsakt zur Einführung der ESRS überarbeiten, um die Anzahl der Datenpunkte erheblich zu reduzieren.
  • Weiterhin sieht der Vorschlag vor, die Befugnis der EU-Kommission zum Erlass von sektorspezifische Standards zu streichen.
  • Im Bereich der Prüfung will die EU-Kommission bei der begrenzten Sicherheit bleiben und keine Standards für hinreichende Prüfungssicherheit entwickeln.
  • Besonders wichtig: Die Berichtspflichten für große Unternehmen (2. Welle) soll um zwei Jahre verschoben werden.
  • Weiterhin soll die Pflicht zur Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung geändert werden: Z.B. werden große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, aber einem jährlichen Nettoumsatz von weniger als 450 Mio. EUR nicht mehr zur Taxonomie-Berichterstattung verpflichtet, sie können freiwillig berichten.
  • Die CSDDD soll generell „entschärft” werden (u.a. Begrenzung der Due Diligence Pflichten, Eingrenzung der Stakeholder, Abmilderung der Haftung).

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