Diese Leitlinie ist mehr als eine Empfehlung: Sie beschreibt Best-Practices der Investorenkommunikation des Aufsichtsrats.
Die Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat erfordern auch seitens der Investoren die Berücksichtigung der Grenzen des dualistischen Systems der Unternehmensverfassung sowie die Verpflichtung des Aufsichtsrats zur Verschwiegenheit gegenüber Unternehmensexternen. Die Gesprächsinhalte sollten daher keine Aspekte berühren, die Unternehmensexternen grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Der regelmäßige Dialog zwischen Investoren und Aufsichtsrat sollte Bestandteil guter Investors-Relations-Arbeit eines kapitalmarktorientierten Unternehmens sein. Dieser Dialog ergänzt die Transparenz gegenüber den Aktionären im Rahmen der Regelberichterstattung des Aufsichtsrats und (mittelbar) weiteren Interessengruppen des Unternehmens und trägt so dazu bei, die Risikoeinschätzung der Investoren positiv zu beeinflussen. Der Dialog sollte sich dabei nicht auf institutionelle Investoren begrenzen.
Bei der Organisation des Dialogs ist zu beachten, dass die Verantwortung des Vorstands für die Leitung des Unternehmens nicht kompromittiert wird. Entsprechend ist der Dialog des Aufsichtsrats mit Investoren strikt auf diejenigen Themen zu begrenzen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der Investorendialog des Aufsichtsrats harmoniert so mit dem dualistischen System unserer Unternehmensverfassung.
Das steigende Interesse von Investoren, mit dem Aufsichtsrat in einen regelmäßigen Dialog zu treten, ist eine begrüßenswerte Folge der Professionalisierung und Intensivierung der Aufsichtsratsarbeit, deren wachsende Bedeutung für die Entwicklung des Unternehmens von den Investoren erkannt wird. Diese verstärkte Wahrnehmung von Rolle und Verantwortung des Aufsichtsrats ist gleichzeitig Bestätigung für unser dualisti-sches System der Leitung und Überwachung von Unternehmen.
Die Intensivierung und Verstetigung des Dialogs zwischen Investor und Aufsichtsrat sollte zwingend klaren Grundprinzipien folgen, die als generelle Regeln in den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgenommen werden sollten. Der DCGK ist die wichtigste Referenz für Best Practice von Corporate Governance und der Selbstregulierung der Unternehmensführung. Unternehmen können dann – der geübten Praxis des DCGK folgend – ggf. über Abweichungen zur durch den Kodex empfohlenen Regelung berichten.
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