Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen: Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, international und national anerkannte Standards.
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Mitgliederbefragung der Verbände AdAR, ArMiD und FEA zur Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Den Mitgliedern wurden zehn Fragen zu unterschiedlichen Aspekten des Deutschen Corporate Governance Kodex gestellt. Durch die Beantwortung der Fragen entstand ein umfassendes Bild zum Entwicklungsstand sowie zu möglichen Weiterentwicklungen des DCGK. Die anonymisierte Auswertung der Fragebögen bildet die Basis für konkrete Verbesserungsvorschläge aller drei Verbände, die an die Kodex-Kommission weitergereicht und in den laufenden Diskussionsprozess eingebracht werden sollen.
Die Ergebnisse der Umfrage wurden auf dem 7. Frankfurter Aufsichtsratstag am 19. September 2018 gemeinsam von AdAR, ArMiD und FEA vorgestellt und veröffentlicht, bei der auch Prof. Nonnenmacher, Vorsitzender der Kodex-Kommission, anwesend war.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen.
Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, in Form von Empfehlungen und Anregungen.
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