Hessen: Derivate-Blindflug ohne Instrumente

Der „skandalisierte“ Einsatz von Zinsderivaten im hessischen Landeshaushalt offenbart Bemerkenswertes: Unabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von sehr langlaufenden Zinsderivaten hat niemand in Hessen einen Überblick über Exposure, Value-at-Risk usw. – und das ist tatsächlich skandalös. Dennoch scheint man Abhilfe nicht für irgendwie dringlich zu halten: der Präsident des Rechnungshofes „will mal schauen, ob wir das im Laufe der nächsten zwei Jahre hinbekommen.“ Der Landesfinanzminister schließlich bestreitet die Sinnhaftigkeit von „mark-to-market“: ganz im Geiste von Einnahme-Überschuss-Rechnungen möchte er den Erfolg erst am Laufzeitende bestimmen – das ist 2061. Klar wird: das Land verfügt nicht über Systeme, Methoden und Verfahren, sich in Derivaten dieser Art zu engagieren. Ein Geschäftsführer, der sich so verhielte, müsste sich Sorgen machen …

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