Diskussion zum Referenentwurf CSRD

Das BMJ hat am 22.03.2024 den lange erwarteten #Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der #EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (#CSRD) veröffentlicht.

🔎Der RefE sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparent gemacht werden. Die Angaben sollen durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Die bereits für bestimmte Unternehmen bestehende Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung wird künftig durch den Nachhaltigkeitsbericht ersetzt. Dabei steigt die Anzahl der Unternehmen, die den Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, nicht nur deutlich, sondern auch der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dramatisch ausgeweitet. Grundlage hierfür sind die von der EU-Kommission erlassenen Europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS).

Der erforderliche Aufwand für die Unternehmen soll dabei auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden, so der RefE. Um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden, werden auch Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorgeschlagen. Von den Vorgaben erfasste Unternehmen müssen demnach ihre (Konzern-)Lageberichte um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern. Dieser wird künftig auch Gegenstand der Prüfung sein. Schließlich werden Anpassungen der berufsrechtlichen Regelungen insbesondere über die Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsprüfern, die Berufsgrundsätze, die Qualitätskontrolle und die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer mit Blick auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch Wirtschaftsprüfer vorgenommen. In der AG wird dem Aufsichtsrat die Aufgabe zuteil, künftig auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung kontrollieren und prüfen zu müssen.
Der RefE wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. FEA hat am 19.04.2024 einen Stellungnahme an das BMJ versendet, die Sie hier lesen können.

 

Hier finden Sie weitere Stellungnahmen unserer Förderer und Kooperationspartner, sowie Statements unserer Mitglieder:

Audit Committee Institute e.V.
https://audit-committee-institute.de/media/aci-folder-2024-CSRD-UmsG-RefE.pdf

RSM Ebner Stolz
https://www.ebnerstolz.de/de/csrd-richtlinie-umsetzungsgesetz-480941.html

PwC Deutschland
https://blogs.pwc.de/en/accounting-aktuell/article/242595/referentenentwurf-zur-umsetzung-der-csrd-geplante-hgb-aenderungen-jenseits-der-nachhaltigkeitsberichterstattung/

 

 

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