FISG vom Bundestag verabschiedet – aktuelles Infomaterial

Das FISG wird für alle Financial Experts wichtige Veränderungen im Rahmen der Corporate Governance und Abschlussprüfung mit sich bringen und könnte bereits am 01. Juli 2021 in Kraft treten. Unter anderem werden Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet sein, welchem mindestens zwei Finanzexperten beisitzen. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschussvorsitzende ein direktes Auskunftsrecht bei den Leitern der Zentralbereiche der Gesellschaft und die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird ausgeweitet.

Finden Sie hier das Infomaterial unserer Fördermitglieder KPMG  , Deloitte , BDO und Warth&Klein Grant Thornton

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Diskussion zum Referenentwurf CSRD

Das BMJ hat am 22.03.2024 den lange erwarteten #Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der #EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (#CSRD) veröffentlicht. 🔎Der RefE sieht vor, die

»Empirische Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD«

Im Juni 2023 hatten Prof. Dr. Patrick Velte und Christoph Wehrhahn vom Institut für Management, Accounting & Finance der Leuphana Universität Lüneburg, ihr Forschungsprojekt auf dem FEA-Governance Summit präsentiert.

Sichern Sie sich Ihren Platz…

FEA Governance Summit 2024