Blindes Vertrauen verbietet sich

Die Prüfung der Rechnungslegung stellt einen zentralen Teil der Überwachungspflichten des Aufsichtsrats dar. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Prof. Dr. Thorsten Grenz, wie der Aufsichtsrat dabei vorgehen sollte und wie der Abschlussprüfer ihn unterstützen kann.

Eine gekürzte Fassung dieses Interviews ist erschienen im Heft “Der Aufsichtsrat” 11/2017, S. 163.

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