FEA begrüßt Bundestags-Entscheidung zu „Frauenquote für Aufsichtsräte“

Bremen, 18. April 2013. Die Financial Experts Association (FEA), der erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, begrüßt die Entscheidung des Bundestages, zunächst keine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsgremien festzulegen. Basierend auf dem von Hamburg im Bundesrat eingebrachten Entwurf sollten bereits von 2018 an mindestens 20 Prozent der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten Frauen sein, fünf Jahre später soll die Quote bei 40 Prozent liegen. Ein solch drastischer Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen. Damit teilt FEA die Position von MdB Dr. Michael Fuchs, des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und FEA-Schirmherrn, der in der Diskussion um die Frauenquote eine unternehmerische Position vertreten hat. 

Diskussion um Frauenquote hat genützt
In den aktuellen Besetzungsentscheidungen für Aufsichtsräte haben Aspekte der Vielfalt wie Internationalität oder spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile an Bedeutung gewonnen. Zugleich wird bei den im laufenden Jahr neu zu besetzenden Aufsichtsrats-Positionen deutlich, dass der Anteil der Frauen stark steigt. FEA begrüßt diese Entwicklung auf freiwilliger Basis, denn ein kompetenter und vielfältig besetzter Aufsichtsrat liegt im Interesse des Unternehmens, seiner Eigentümer und Beschäftigten. Offenbar hat die seit dem vergangenen Jahr intensiv geführte Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote die erheblich wichtigere Frage nach Vielfalt und Kompetenz deutlich vorangebracht – und so zu einem höheren Frauenanteil in Aufsichtsgremien beigetragen. Da Vielfalt für jedes Unternehmen in unterschiedlicher Form sinnvoll sein kann, ist eine eindimensionale, starre Quote allerdings kontraproduktiv. 

Dennoch: Reformbedarf bei Besetzungsprozessen für Aufsichtsräte 
Nach Überzeugung von FEA sind die Besetzungsprozesse für Aufsichtsräte aber längst nicht ausreichend transparent und professionell geführt. Eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen sind entscheidend, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie – wie bei einer starren Quote – in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken.

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