Bremen, 18. April 2013. Die Financial Experts Association (FEA), der
erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, begrüßt die
Entscheidung des Bundestages, zunächst keine gesetzliche Frauenquote für
Aufsichtsgremien festzulegen. Basierend auf dem von Hamburg im
Bundesrat eingebrachten Entwurf sollten bereits von 2018 an mindestens
20 Prozent der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten Frauen
sein, fünf Jahre später soll die Quote bei 40 Prozent liegen. Ein solch
drastischer Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen.
Damit teilt FEA die Position von MdB Dr. Michael Fuchs, des
stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
FEA-Schirmherrn, der in der Diskussion um die Frauenquote eine
unternehmerische Position vertreten hat.
Diskussion um Frauenquote hat genützt
In den aktuellen Besetzungsentscheidungen für Aufsichtsräte
haben Aspekte der Vielfalt wie Internationalität oder spezifische
Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile an Bedeutung gewonnen. Zugleich
wird bei den im laufenden Jahr neu zu besetzenden
Aufsichtsrats-Positionen deutlich, dass der Anteil der Frauen stark
steigt. FEA begrüßt diese Entwicklung auf freiwilliger Basis, denn ein
kompetenter und vielfältig besetzter Aufsichtsrat liegt im Interesse des
Unternehmens, seiner Eigentümer und Beschäftigten. Offenbar hat die
seit dem vergangenen Jahr intensiv geführte Diskussion um eine
gesetzliche Frauenquote die erheblich wichtigere Frage nach Vielfalt und
Kompetenz deutlich vorangebracht – und so zu einem höheren Frauenanteil
in Aufsichtsgremien beigetragen. Da Vielfalt für jedes Unternehmen in
unterschiedlicher Form sinnvoll sein kann, ist eine eindimensionale,
starre Quote allerdings kontraproduktiv.
Dennoch: Reformbedarf bei Besetzungsprozessen für Aufsichtsräte
Nach Überzeugung von FEA sind die Besetzungsprozesse für
Aufsichtsräte aber längst nicht ausreichend transparent und
professionell geführt. Eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren
Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen sind
entscheidend, um die Diversität und die Eignung der
Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine
strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die
Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für
die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten
Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder
Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine
fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere
in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der
Aktionäre, ohne sie – wie bei einer starren Quote – in ihren
Entscheidungsrechten einzuschränken.
Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom 26.2.2025
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihren ersten Omnibus-Vorschlag präsentiert. Die Vorschläge sollen u.a. zwei EU-Richtlinien (CSRD und CSDDD) ändern und insbesondere vereinfachen, um