Zur Wahrung der Grundsätze guter Unternehmensführung decken Corporate-Governance-Systeme heute vielseitige Funktionen ab: ob zur Sicherung rechtlich einwandfreier Unternehmensentscheidungen, bei der Vertretung von Stakeholder-Interessen oder im Umgang mit betrieblichen und finanziellen Risiken. Bislang jedoch arbeiten die in einzelnen Verantwortungsbereichen eingesetzten Teilsysteme meist streng voneinander getrennt. Die Integration dieser zentralen Teilsysteme, insbesondere der Internen Revision, steht immer mehr im Fokus einer modernen Unternehmensführung und -steuerung.
Der Beiratsvorsitzende der FEA, Rudolf X. Ruter hat in der August-Ausgabe von „Der Aufsichtsrat“ einen Artikel zu der notwendigen Vernetzung einzelner Corporate Governance Systeme veröffentlicht. Lesen Sie den gesamten Artikel hier!