FEA fordert kompetenzorientierte Aufsichtsrats-Besetzung

Bremen, 12. März 2014. Die kompetenzorientierte Besetzung von Aufsichtsräten ist nach Überzeugung der Financial Experts Association (FEA), Bremen, noch immer unzureichend ausgeprägt. Während DAX-Unternehmen ihre Besetzungsprozesse inzwischen professionalisiert haben und häufig konkrete Anforderungsprofile erstellen, ist dies in kleineren börsennotierten Unternehmen und nicht börsennotierten Unternehmen unverändert eine Ausnahme. Doch selbst in DAX-Unternehmen ist beispielsweise die Personalkompetenz deutlich unterrepräsentiert, wie eine aktuelle Kienbaum-Studie ergeben hat. „Der starre Blick auf DAX-Unternehmen vernebelt die Wirklichkeit. Klar ist: Nur persönlich und finanziell unabhängige Aufsichtsräte, die den Vorstand oder die Geschäftsführer in ihren eigenen Kompetenzbereichen fordern und fördern können, leisten einen echten Mehrwert. Dafür reichen die Erkenntnis und die bewusste Entscheidung der Eigentümer – ob börsennotierte AG oder Familienunternehmen. Zusätzliche Gesetze und Regeln sind dafür nicht erforderlich. Kompetenz-Vielfalt und unternehmerisches Denken müssen eine zentrale Rolle in der Aufsichtsratsarbeit spielen, wenn das Kontrollgremium zur nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens beitragen soll“, so FEA-Präsident Klaus Grimberg. Die Frauenquote leiste dazu keinen Beitrag und sei ein eindimensionaler Eingriff in die unternehmerische Freiheit. „Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich – und zwar kompetenzbedingt. Das Geschlecht ist ein unzureichendes Kriterium und die Quote setzt deshalb den falschen Akzent“, so FEA-Vorstand Prof. Dr. Peter Ruhwedel, der die Aufsichtsratsbesetzung wissenschaftlich untersucht.

Langfristige Besetzungsplanung
FEA spricht sich für eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen aus, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie – wie bei einer starren Quote – in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken. 

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