Bremen, 3. April 2014. Die Financial Experts Association (FEA), Bremen, fordert Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß. „Für Aufsichtsräte gelten besondere ethische Standards – dazu gehört auch die Compliance im persönlichen Bereich. Deshalb soll ein Aufsichtsrat sein Amt nicht erst niederlegen, wenn er für eine Straftat rechtskräftig verurteilt ist. Bereits eine Selbstanzeige oder eine Anklageerhebung, die einen Bezug zur Aufsichtsratstätigkeit hat und das Aufsichtsratsmitglied in seiner Unabhängigkeit einschränkt, sollte zumindest zu einem Ruhen des Mandats führen. Ohne jeden Zweifel muss auch ein Aufsichtsrat den internen Verhaltenskodex eines Unternehmens befolgen. Jeder Verstoß muss zwangsläufig dazu führen, dass ein Aufsichtsrat sein Amt verliert. Ein Verhaltenskodex gilt nicht nur für Vorstand und Mitarbeiter, sondern selbstverständlich auch für den Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsrat muss auch Vorbild sein“, betont FEA-Präsident Klaus J. Grimberg. Wenn ein Aufsichtsrat nicht selbst zurücktreten wolle, müsse entweder eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, um ihn abzuwählen oder der Aufsichtsrat müsse einen Abwahlbeschluss fassen und vom Registergericht prüfen und bestätigen lassen. „Hier sehen wir alle übrigen Aufsichtsräte, die selbst in ihren Unternehmen strengen Compliance-Standards unterliegen, in der Verantwortung“, so Grimberg.
Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom 26.2.2025
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihren ersten Omnibus-Vorschlag präsentiert. Die Vorschläge sollen u.a. zwei EU-Richtlinien (CSRD und CSDDD) ändern und insbesondere vereinfachen, um