Bremen, 13. Oktober 2016. Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, tritt für eine aktive Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investoren ein. FEA hatte zu diesem Thema seine 230 Mitglieder zu ihrer Einschätzung befragt. Auf Basis dieser Expertenbefragung begrüßt FEA grundsätzlich die von einer Initiative von Aufsichtsräten, Kapitalmarktexperten und Investoren formulierten „Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat“. Anders als in den Leitsätzen spricht sich FEA jedoch dafür aus, den Dialog zwischen Aufsichtsrat und Investor nicht nur als Anregung (Kann-Vorschrift) in den Deutschen Corporate Governance Kodex aufzunehmen, sondern als Soll-Vorschrift – insbesondere in Angelegenheiten, die den Aufsichtsrat direkt betreffen. In Angelegenheiten, die in der Kompetenz des Vorstands liegen – wie etwa Strategiefragen -, sollte sich der Aufsichtsrat nach Überzeugung von FEA auf die Position des „Zuhörenden“ zurückziehen, ohne eine eigene Position zu beziehen. Das Verhalten gleicht dann dem, das ein Aufsichtsrat im Gespräch mit Mitarbeitern des Unternehmens (unterhalb des Vorstands) praktizieren sollte. Dies ermöglicht es dem Aufsichtsrat, Meinungs- und Stimmungsbild authentisch aufzunehmen; gleichzeitig werden die Grenzen des dualistischen Systems berücksichtigt. Über den Inhalt von Gesprächen sollte der Aufsichtsrat sowohl im Bericht des Aufsichtsrats – im Geschäftsbericht und in der Hauptversammlung – als auch unverzüglich auf der Investor-Relations-Seite des Unternehmens informieren. „Wir halten den Austausch zwischen Eigentümern und Aufsichtsrat für sehr wertvoll, aber gleichzeitig ist es unverzichtbar, den Kapitalmarkt offen nach den Regeln des „fair disclosure“ zu informieren“, so Prof. Dr. Thorsten Grenz, Präsident der Financial Experts Association.
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