FEA hält „Frauenquote für Aufsichtsräte“ für falsch

Bremen, 21. November 2013. Die Financial Experts Association (FEA), der erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, hält die in den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erzielte Einigung auf eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten für falsch. Ab 2016 sollen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratspositionen durch Frauen besetzt sein. Bei Nichterreichen der Quote sollen Plätze im Aufsichtsrat frei bleiben. „Wir halten dagegen die Diskussion um echte Vielfalt in Aufsichtsräten für sinnvoll: Internationalität sowie spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Und diese Entwicklung begrüßen wir sehr“, betont Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts Association. Die starke Einmischung in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch eine eindimensionale gesetzliche Quote sei weder notwendig noch sinnvoll. Der Anteil von Frauen habe laut einer Studie der FOM Hochschule 2013 bei den neu zu besetzenden Aufsichtsratspositionen im DAX immerhin bereits bei 45,5 Prozent gelegen. „Eine starre Quote war dafür nicht erforderlich. Denn der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich – und zwar kompetenzbedingt, nicht geschlechtsbedingt. Das Geschlecht ist dagegen ein unzureichendes Kriterium“, so Professor Ruhwedel, FEA-Vorstand und Autor der Studie. „Eine 30-prozentige Quote ab 2016 mit dem vorgesehenen Sanktionsmechanismus würde zu der absurden Situation führen, dass erfahrene Aufsichtsräte aktiv zum Rücktritt gedrängt werden müssen, obwohl sie von der Hauptversammlung für einen längeren Zeitraum gewählt worden sind“, ergänzt Grimberg. 

Im Mittelpunkt sollten Besetzungsprozesse stehen, nicht die Quote
Nach Überzeugung von FEA sollte nicht die Frauenquote, sondern der Besetzungsprozess für Aufsichtsräte im Mittelpunkt der Diskussion stehen. So plädiert FEA für eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie – wie bei einer starren Quote – in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Diskussion zum Referenentwurf CSRD

Das BMJ hat am 22.03.2024 den lange erwarteten #Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der #EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (#CSRD) veröffentlicht. 🔎Der RefE sieht vor, die

»Empirische Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD«

Im Juni 2023 hatten Prof. Dr. Patrick Velte und Christoph Wehrhahn vom Institut für Management, Accounting & Finance der Leuphana Universität Lüneburg, ihr Forschungsprojekt auf dem FEA-Governance Summit präsentiert.

Steht die CSDDD vor dem „AUS“?

Die Europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) hat wohl kaum noch Chancen, vor den Neuwahlen zum Europäischen Parlament verabschiedet zu werden. Die Zeit wird knapp, nachdem nicht nur,

Das Fachmagazin „Der Aufsichtsrat“ ist im Rahmen der Recherche-Datenbank Owlit für alle FEA Mitglieder kostenlos online zugänglich!

Neue Vorteile für FEA-Mitglieder im Einzelnen: