INAR/EU fordert Gleichbehandlung europäischer Regulierung
Bisher bezieht sich die EU-Regulierung primär auf das eingliedrige
Verwaltungsratssystem, wie es etwa in Großbritannien praktiziert wird.
INAR / EU, die Initiative Aufsichtsräte in der EU, wird nun
länderübergreifend die Interessen der Aufsichtsräte des dualen Systems
in Brüssel vertreten. Ziel ist die Gleichbehandlung beider Systeme im
europäischen Regulierungsprozess. „Wir werten nicht, welches System
besser oder schlechter ist – wir wollen die Gleichbehandlung beider
Systeme im derzeit intensiven europäischen Regulierungsprozess“, so Dr.
Viktoria Kickinger, Präsidentin der österreichischen INARA, die auch die
Arbeit der neuen europäischen Aufsichtsratsinitiative INARA/EU in
Brüssel als erste Präsidentin koordinieren wird. Weitere Verbände und
Institutionen aus Deutschland haben bereits ihren Beitritt angekündigt,
um möglichst rasch und effizient dieses gemeinsame Anliegen vor den
Institutionen der Europäischen Union zu vertreten. Das EU-Kommissariat
Binnenmarkt hat für Oktober 2012 den endgültigen Fahrplan zur Erstellung
des „Europäischen Corporate Governance Rahmens“ angekündigt.
„European Corporate Governance Code of Best Practice“
„Mittelfristig wollen wir europaweit zunächst für das duale System anerkannte Prinzipien, praxistaugliche Leitlinien und Standards guter Aufsichtsratsarbeit etablieren, “, so Prof. Dr. Bernd Schichold, Präsident der Financial Experts Association. Finanzexpertise, Risikomanagement, Vergütungsthemen, die Besetzung der Aufsichtsräte und Beiräte nach Kompetenzkriterien sollen im Mittelpunkt der Arbeit stehen. In einem „European Governance Code of Best Practice“ sollen unbürokratisch und praxisorientiert Leitlinien für eine gute Aufsichtsrats- und Vorstandsarbeit in europäischen Unternehmen entwickelt werden, die sowohl für börsennotierte wie nicht börsennotierte Unternehmen geeignet sind. Derzeit erarbeitet die FEA mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) in einem Projekt einen Praxisleitfaden für die Arbeit von Aufsichtsräten und Beiräten. Daran nehmen aktive Aufsichtsräte, Unternehmer und Investoren, Wissenschaftler, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Vergütungsexperten teil.