FEA unterstützt Vorschlag der Regierungskommission zur Genderquote

Bremen, 11. November 2014. Die Financial Experts Association (FEA), der erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, unterstützt den Vorschlag der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Genderquote. Die Kommission hatte gefordert, dass Aufsichtsratswahlen nicht per se nichtig sein sollen, wenn sie nicht der Quotenvorgabe entsprechen, sondern solange gültig bleiben, bis von einem Gericht die Nichtigkeit festgestellt wurde. Außerdem solle die Anfechtungsmöglichkeit nach Auffassung der Regierungskommission auf der materiellen Seite von eng gefassten Ausnahme- oder Härtefallregelungen zur Quotenregelung begleitet werden. Durch die von der Regierungskommission vorgeschlagene Gesetzesanpassung sollen auch die Beschlüsse des gewählten Aufsichtsrats nach einer gerichtlich festgestellten Nichtigkeit wirksam bleiben. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung hätte eine automatische Nichtigkeit von Wahlen, die nicht den Quotenzielen genügen, zur Folge. Nach Einschätzung der Kommission seien nicht nur Aufsichtsratswahlen, die nicht der Quotenvorgabe entsprächen, nichtig, sondern sogar schon der Wahlvorschlag selbst – ohne dass es dazu einer gerichtlichen Feststellung bedürfe. „Eine solche Härte ist vor allem dann nicht akzeptabel, wenn sich Unternehmen intensiv darum bemüht haben, die Quote zu erfüllen und dies nachweisen können. Im Mittelpunkt muss letztlich die Frage stehen, ob ein Aufsichtsratskandidat oder eine Aufsichtsratskandidatin dem Zielprofil entspricht“, so Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts Association. Der Anteil qualifizierter Frauen in Aufsichtsräten steige bereits seit Jahren aufgrund der Kompetenz der Frauen. Eine Quote sei dafür nicht erforderlich. „Wenn sich die Bundesregierung dennoch für eine gesetzliche Quote entscheidet, muss sie zumindest praxistauglich und verfassungsrechtlich unbedenklich sein“, so Grimberg.  

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