Ein wichtiges Urteil zum sogenannten „Fairnessausgleich“ im Urheberrecht (§ 32 a UrhG) hat das Landgericht Stuttgart gefällt: Die Tochter des Designers der Automobilikonen erhält keine nachträgliche Vergütung für die Leistung ihres Vaters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Entscheidung über Rechtsmitte stehen aus.
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