Die Bundesregierung hat aktuell gleich zwei Akquisitionsvorhaben chinesischer Unternehmen in Deutschland untersagt: den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung am Strom-Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz GmbH und die Übernahme des Spezialmaschinenbauers Leifeld Metal Spinning GmbH.
Auszüge aus der breiten Berichterstattung finden sich in den Links – insbesondere der Kommentar von Prof. Seibt, Freshfields, ordnet die Vorgänge umfassend systematisch ein.
Darüber hinaus: die beiden Fälle sind Musterbeispiele, wie staatliche Interventionen Preise verzerren und Risiken erhöhen. Einerseits: Die zum Kauf angewiesene Staatsbank KfW dürfte auf einen hohen – in Anbetracht nur eines einzigen Bieters – mutmaßlich zu hohen Preis eingestiegen sein und dem „wirtschaftlichen Verkäufer“ (ein australischer Infrastrukturfonds) einen lukrativen und zugleich eleganten Exit ermöglicht haben. Andererseits: Leifeld strebt nun notgedrungen einen Börsengang an – zumindest fraglich ist, ob ein hochspezialisierter und mit 40 Mio. Umsatz doch eher überschaubarer Mittelständler so eine gleich attraktive Bewertung wie beim Verkauf an einen Strategen erzielen kann.
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