Milliarden-Bußgeld gegen Volkswagen

Die Rekordbuße gegen VW wurde breit in allen Medien berichtet und verläuft sich nun bereits in Nebenthemen – darunter die politische Diskussion darüber, wer das Geld ausgeben darf oder das Beklagen, dass die Kunden nichts davon hätten.
Dagegen finden sich hochspannende Aspekte verstreut in den Berichten und werden nur en passant wiedergegeben – sie lohnen aber einen zweiten Blick:

  • 5 Mio. Euro der „Milliardenstrafe“ sind ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit, konkret eine „Aufsichtspflichtverletzung“ – nicht weniger, vor allem aber auch nicht mehr.
  • Strafrechtliche Vorgänge in anderen europäischen Ländern in gleicher Sache könnten sich mit diesem Vorgehen erledigt haben.
  • 995 Mio. Euro sind „Gewinnabschöpfung“, diese orientiert sich in diesem Fall an den durch die Manipulation ersparten Aufwendungen. Damit ist erstmals eine „offizielle Zahl“ zum unrechtmäßig erzielten „Nutzen“ in der Welt. Verteilt man hypothetisch diese ersparten Aufwendungen über die betroffenen Geschäftsjahre, so erkennt man, dass die Konzernergebnisse der Jahre nicht entscheidend geschmälert werden. Das mag noch wichtig werden – z.B. bei Fragen zu seinerzeitigen Boni.
  • Während die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Bußgeldern unstreitig ist, ist dieses bei der Gewinnabschöpfung wohl weit weniger klar. Hier könnte sich ein entlastender steuerlicher Effekt für VW ergeben

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