Rossmann: Der Bundesgerichtshof soll über Kartellstrafe entscheiden

Die Drogeriekette wehrt sich gegen das Urteil des OLG Düsseldorf wegen verbotener Preisabsprachen mit Melitta (wir informierten) und zieht vor den BGH.

Weitere Informationen finden Sie bei: >> zeit.de

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge