Hamburg, 14. März 2013. Die Financial Experts Association, der erste
Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, begrüßt den Vorschlag
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, die Hauptversammlung von
Aktiengesellschaften obligatorisch über die Vorstandsvergütung
entscheiden zu lassen. Dies erfordere allerdings eine umfassende
Darstellung des Vergütungssystems und seiner Incentivierungswirkung. In
einem transparenten, weiterentwickelten Vergütungsbericht sollte daher
die Hauptversammlung zwingend über das Vergütungssystem, die
Zielerreichung, maximale und minimale variable Komponenten sowie
sämtliche Sonderleistungen informiert werden. Und dabei sollten die
Aktionäre durch ihre Präsenz und ihr Votum ihre Eigentumsrechte aktiv
ausüben.
„Entscheidend bleibt dabei aber die Verantwortung des Aufsichtsrats, für
ein transparentes Vergütungsmodell und eine angemessene Vergütungshöhe
zu sorgen, die an einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens
ausgerichtet ist“, so Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts
Association. Variable Gehaltsbestandteile sollten daher basierend auf
einem Langfrist-Ziel über einen Mehrjahreszeitraum separat gesammelt,
verrechnet und erst nach diesem Zeitraum ausgezahlt werden. Die Kritik
an der Vergütungshöhe beziehe sich derzeit viel zu stark auf die
Vorstände und adressiere zu wenig den Aufsichtsrat, der das
Vergütungssystem beschlossen habe. Eine gesetzliche Begrenzung der
Vergütung lehnen die Financial Experts ab, da dies ein zu starker
Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre sei.